Einlagensicherung

Der Schutz der Einlagen bei Santander Consumer Finance, Niederlassung Belgien, ist gewährleistet durch Spanischer Einlagensicherungsfonds

Fondo de Garantia de Depósitos de Entidades de creditos

CA/ José Ortega y Gasset,22- 4a planta

28006 Madrid

Spanien
Schutzgrenze 100.000 EUR pro Einleger und pro Kreditinstitut.1
Wenn Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben: Alle Ihre Einlagen bei ein und demselben Kreditinstitut werden zusammengefasst und der Gesamtbetrag ist auf 100.000 EUR begrenzt.1

Diese Obergrenze gilt daher für Einlagen in Belgien und Spanien bei der Santander Consumer Finance SA (Spanien) Niederlassung Belgien bzw. der Santander Consumer Finance SA sowie für Einlagen bei anderen Niederlassungen der letzteren in anderen Mitgliedstaaten.
Wenn Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Personen haben: Die Obergrenze von 100.000 EUR gilt für jeden Einleger einzeln.2
Frist für die Erstattung im Falle der Insolvenz des Kreditinstituts: Zehn Arbeitstage.3
Währung der Rückerstattung: EURO
Kontakt Fondo de Garantia de Depósitos de Entidades de creditos

CA/ José Ortega y Gasset,22- 4a planta

28006 Madrid

Spanien

Tel: +34 91 431 66 45

Fax: +34 91 575 57 28

E-Mail: fogade@fgd.es
Um mehr über die Arten von Einlagen und Einlegern zu erfahren, die durch den Schutz abgedeckt sind Website: http://www.fgd.es (oder auf Englisch https://www.fgd.es/en/)

(1) Allgemeine Schutzgrenze

Wenn eine Einlage nicht verfügbar ist, weil ein Kreditinstitut nicht in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, werden die Einleger über ein Einlagensicherungssystem entschädigt. Die Entschädigung ist auf 100.000 EUR pro Person und pro Kreditinstitut begrenzt. Das bedeutet, dass alle Einlagen bei ein und demselben Kreditinstitut zusammengerechnet werden, um die Höhe der Entschädigung zu bestimmen. Verfügt ein Einleger beispielsweise über ein Sparkonto mit einem Guthaben von 90.000 EUR und ein Girokonto mit einem Guthaben von 20.000 EUR, ist seine Erstattung ebenfalls auf 100.000 EUR begrenzt. Diese Methode wird auch angewandt, wenn ein Kreditinstitut unter mehreren Bankmarken tätig ist. Diese Methode gilt auch für Einlagen in Belgien und Spanien bei Santander Consumer Finance, Niederlassung Belgien, bzw. Santander Consumer Finance SA, sowie für Einlagen bei anderen Niederlassungen der letzteren in anderen Mitgliedstaaten.

Unter bestimmten Bedingungen und für einen begrenzten Zeitraum sind folgende Einlagen über 100.000 EUR garantiert: (i) Einlagen, die aus Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit privatem Wohneigentum stammen, (ii) Einlagen, die an bestimmte Ereignisse im Leben eines Einlegers geknüpft sind und bestimmte soziale Ziele erfüllen, und (iii) Einlagen, die aus der Zahlung von Versicherungsleistungen oder Entschädigungen für Opfer von Straftaten oder Justizirrtümern stammen. Für weitere Informationen: http://www.fgd.es (oder auf Englisch https://www.fgd.es/en/).

(2) Schutzgrenze für Gemeinschaftskonten

Bei Gemeinschaftskonten gilt der Höchstbetrag von 100.000 EUR für jeden Einleger. Einlagen auf einem Gemeinschaftskonto werden entsprechend den Anteilen der Begünstigten an den Vermögenswerten erstattet. In Ermangelung besonderer Bestimmungen wird das Konto zu gleichen Teilen unter den Begünstigten aufgeteilt. Einlagen auf einem Konto, an dem mindestens zwei Personen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder einer Vereinigung, eines Zusammenschlusses oder einer Eigentümergemeinschaft ohne Rechtspersönlichkeit Rechte haben, werden jedoch für die Berechnung des Höchstbetrags von 100.000 EUR zusammengefasst und so behandelt, als ob sie von einem einzigen Einleger geleistet worden wären, es sei denn, die Mitglieder können einzeln Rechte an den Vermögenswerten auf dem Konto ausüben und die Identität jedes einzelnen von ihnen kann festgestellt werden.

(3) Rückerstattung

Das zuständige Einlagensicherungssystem ist der Fondo de Garantia de Depósitos de Entidades de creditos. Website: https://www.fgd.es/es/index.html (oder auf Englisch https://www.fgd.es/en/Index.html). Er erstattet Ihre Einlagen bis zu 100.000 EUR innerhalb von maximal zehn Arbeitstagen, wobei diese Frist bis 2024 schrittweise auf maximal sieben Arbeitstage verkürzt werden soll. Bis zur Verkürzung dieser Frist auf maximal sieben Arbeitstage stellt der spanische Einlagensicherungsfonds sicher, dass die Einleger innerhalb von fünf Arbeitstagen nach einem Antrag Zugang zu einem ausreichenden Betrag ihrer versicherten Einlagen haben, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.fgd.es (oder auf Englisch https://www.fgd.es/en/).

Wenn Sie innerhalb dieser Fristen keine Erstattung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an den spanischen Einlagensicherungsfonds, da die Frist für die Einreichung eines Antrags möglicherweise begrenzt ist. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.fgd.es/es/Index.html (oder auf Englisch https://www.fgd.es/en/).

(4) Empfangsbestätigung

Es gibt keine Empfangsbestätigung für das jährliche Informationsblatt.

Weitere wichtige Informationen

Im Allgemeinen sind alle Einleger, ob Privatpersonen oder Unternehmen, durch das Einlagensicherungssystem abgedeckt. Ausnahmen für bestimmte Arten von Einlagen oder Einlegern sind auf der Website des jeweiligen Einlagensicherungssystems angegeben. Ihr Kreditinstitut wird Ihnen auf Anfrage auch mitteilen, ob bestimmte Einlagen erstattungsfähig sind oder nicht. Wenn eine Einlage erstattungsfähig ist, wird das Kreditinstitut dies auch auf Ihren Kontoauszügen bestätigen.